Ich möchte für ein Mehrfamilienhaus im Treppenhaus eine Holzverkleidung verwenden. Wie viel Holz darf ich verwenden? Kann ich es als Bodenverkleidung benutzen? Auch als Holzbrüstung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Aargau

Wände und Decken in vertikalen Fluchtwegen müssen grundsätzlich in nichtbrennbarer Bauweise erstellt werden (RF1). Ausnahmen dazu gibt es z. B. für Geländerfüllungen (pro Geschoss max. 10% der Treppenhausgrundfläche und Teilflächen von max. 2 m2).

Ist unser Aufbau erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Wir planen einen Laubengang aus Holz. Es führt zu einem vertikalen Fluchtweg. Der geplante Aufbau ist (von unten nach oben):

Balkenlage aus Holz
Gipsfaserplatte Flächendeckend
Abdichtung (muss diese auch RF1 sein?)
Lattung aus Fichte
Rost aus WPC 

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Graubünden

Zu dieser Frage hat die VKF eine FAQ beantwortet. Der Aufbau bei einem Laubengang wie von Ihnen beschrieben ist demnach erlaubt, wenn folgende Anforderungen an die Materialisierungen eingehalten sind:

Bei einem Mehrfamilienhaus in Massivbauweise soll das Holzdach des Dachgeschosses auch das Treppenhaus bedecken. Was muss man brandschutztechnisch beachten beim Übergang des Holzdaches von der Dachwohnung auf das Treppenhaus?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m, Kanton Luzern

Es kommt darauf an, welches Dachsystem verwendet wird. Beispiele für Anschlüsse von brandabschnittsbildenden Bauteilen an Dachkonstruktionen sind in der Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte auf S. 27 zu finden.