Gemäss VKF-Richtlinie müssen Türen in Fluchtwegen mit Schliesssystemen SN EN 179 oder SN EN 1125 ausgestattet sein. Ist das auch der Fall, wenn ein Ausgang nicht als Notausgang dient? Ich plane ein Büro (Personenbelegung liegt unter 20 Personen), das über zwei Ausgänge verfügt, aber nur einer wird als Fluchtweg dienen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wenn es zwei Ausgänge gibt, und davon nur einer als Notausgang benutzt werden soll, muss nur dieser mit einem offiziellen Rettungszeichen beschildert und mit einem Schliesssystem SN EN 179 oder SN EN 1125 ausgestattet sein.

An einem vertikalen Fluchtweg ist ein überdachter Aussenraum angeordnet, welcher auf drei Seiten mit Mauern begrenzt ist. Die Höhe bis zur Überdachung beträgt rund 4 m. Es führt kein Fluchtweg durch den Aussenraum. Muss in diesem Fall ein Brandabschnitt zwischen dem überdachten Aussenraum und dem vertikalen Fluchtweg ausgebildet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bitte beachten Sie, dass wir objektspezifische Fragen hier nicht abschliessend beantworten können. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass vertikale Fluchtwege auch gegenüber dem Aussenraum als Brandabschnitt ausgebildet sein müssen.

Darf eine PE-Rohr-Kanalisation 120 mm durch den horizontalen Fluchtweg verlegt werden? Im Bereich von brandabschnittsbildenden Wänden sind Abschottungssysteme für Rohrleitungen angebracht (Brandschutzmanschetten).

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Zürich

Da ein Abschottungssystem (z. B. eine Brandschutzmanschette) vorhanden ist, ist die Durchführung der brennbaren Rohrleitung zulässig.

Kann durch eine Sprinkleranlage die bauliche Massnahme, dass innerhalb eines Lager- und Bürobaus mit zwei vertikalen Fluchtwegen maximal über einen zusätzlichen Raum geflüchtet werden kann, aufgehoben werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objektspezifische Fragen können wir hier nicht abschliessend beantworten. Diese gilt es anhand der Gegebenheiten vor Ort mit der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde zu klären.

Welche Anforderungen an die lichte Durchgangsbreite und Durchgangshöhe gelten bei Türen innerhalb eines Büros mit weniger als 20 Personen Belegung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro, 11  bis 30 m hoch, Kanton Wallis

Generell gilt bei Türen eine Durchgangshöhe von 2,0 m, siehe dazu Brandschutzrichtlinie 16-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» Ziffer 2.4.5 Absatz 5. Die minimale Durchgangsbreite bei einer Belegung mit weniger als 20 Personen beträgt 80 cm (Brandschutzrichtlinie 16-15, Ziffer. 3.3.3).

Wir planen ein 5-geschossiges Bürogebäude (63m x 35m). Als Fluchtwege dienen rundumlaufende Balkone und eine Aussentreppe. Welche Anforderungen bestehen an die raumhohen Aussenfenster, den Sonnenschutz und die opake Gebäudehülle?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Büro; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

Ihr Fluchtwegkonzept ist mit Ihren Angaben nicht nachvollziehbar, insbesondere in Bezug auf die Fluchtweglängen.

Wir vermieten Räumlichkeiten an eine Spitex-Organisation und die örtliche Spielgruppe. Sind Handfeuerlöscher vorgeschrieben und braucht es einen Evakuationsplan? Sind wir als Vermieter für die Wartung der Feuerlöscher sowie die Erstellung und Beübung des Evakuationsplanes verantwortlich?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: Spitex-Zentrale und Spielgruppe; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Bern

Bürogebäude und Kinderbetreuungsstätten müssen über geeignete Handfeuerlöscher verfügen.