Darf ich die Servicekosten der Feuerlöscher in der Steuererklärung bei den Unterhaltskosten unserer Liegenschaft abziehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Denkmalgeschütztes Bauernhaus von 1882, 11 bis 30 m hoch, im Kanton Bern

Ja, das dürfen Sie. Im Kanton Bern können die Revisionskosten für Löschgeräte in der Steuererklärung abgezogen werden. Dies ist im Merkblatt 5 der Steuerbehörde des Kantons Bern unter Ziffer 10 aufgeführt.