Wir vermieten Räumlichkeiten an eine Spitex-Organisation und die örtliche Spielgruppe. Sind Handfeuerlöscher vorgeschrieben und braucht es einen Evakuationsplan? Sind wir als Vermieter für die Wartung der Feuerlöscher sowie die Erstellung und Beübung des Evakuationsplanes verantwortlich?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: Spitex-Zentrale und Spielgruppe; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Bern

Bürogebäude und Kinderbetreuungsstätten müssen über geeignete Handfeuerlöscher verfügen.

In unseren Büros befinden sich Staubfeuerlöscher. Wir sind jedoch der Meinung, dass diese für Büros ungeeignet sind, weil sie hohe Folgekosten verursachen können. Schaumfeuerlöscher erscheinen uns besser. Eine Gasquelle gibt es bei uns nicht. Dürfen wir die Feuerlöscher austauschen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Büroräumlichkeiten gehören in die Brandklasse A. Für diese sind Pulver-Handfeuerlöscher tatsächlich nicht geeignet.