Ist bei einem offenen Parkdeck ein Fluchtweg Pflicht? Bilden das Parkdeck und das angebaute Gebäude je einen eigenen Brandabschnitt? Sind technische Brandschutzmassnahmen wie z. B. eine Sprinkleranlage notwendig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellraum, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Wir können Ihnen dazu nur generelle Informationen geben; die Brandschutzmassnahmen müssen anhand Ihrer Brandschutzpläne mit der zuständigen Stelle (Brandschutzexperte GVB oder allenfalls der zuständige Feueraufseher) abschliessend geklärt werden.