Was für ein Feuerlöscher in Einstellhallen ist im Kanton Bern vorgeschrieben? Genügt Brandklasse A B oder muss es A B C sein?
Muss ein Feuerlöscher in einer Tiefgarage mit 16 Stellplätzen von einer privaten Wohnüberbauung mit Einfamilienhäuser vorhanden sein und ist eine Brandmeldeanlage zwingend zu installieren?
Objekt: Wohnüberbauung, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern
In Wohnbauten sind Handfeuerlöscher oder Wasserlöschposten nicht vorgeschrieben, aber auf jeden Fall zu empfehlen. Detaillierte Informationen, in welchen Fällen Feuerlöscher gefordert sind, finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung Wohnen und im Beitrag «Feuerlöscher im Haus – ja oder nein?».