Wir möchten die Notausgänge aus der Tiefgarage im 1. UG mit Gittertüren für die Garagendurchlüftung zu nutzen. Eine der beiden Türen führt in einen 8 m langen Korridor und dann zu einer Aussentreppe ins Freie. Gilt diese Tür bereits als «sicherer Ort im Freien», da es danach keine Hindernisse mehr gibt und der Korridor aus Beton besteht? Oder ist der Korridor ein vertikaler Fluchtweg und bedarf einer Türe EI30?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Zürich

Dies ist eine konzeptionelle Frage, die anhand der Brandschutzpläne zusammen mit der zuständigen Behörde geklärt werden muss.

An die Einstellhalle grenzt ein Nebenraum, der mit einem Garagentor mit Rollladen und einer Seitentüre erschlossen werden soll. Die Türen aus der Einstellhalle zu den Wohnhäusern sind als Brandschutztüren ausgeführt. Muss der Nebenraum, der sich quasi in der Einstellhalle befindet, einen Brandschutzstandard erfüllen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellraum

Die objektbezogenen Brandschutzmassnahmen müssen Sie anhand Ihrer Pläne zusammen mit dem zuständigen Feueraufseher, oder wenn es sich um ein Parking mit mehr als 50 Plätzen handelt, mit der Fachstelle Brandschutz der GVB definieren.

Darf ich auf meinem Parkplatz in einer Tiefgarage eine Motorradgarage aus Metall und/oder Blache aufstellen, um mein Motorrad vor Staub zu schützen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellhalle Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Aargau

In den Brandschutzrichtlinien ist das Aufstellen von Motorradgaragen in Einstellräumen und Parkings nicht explizit geregelt. Soweit es sich um ein nicht öffentliches Parking handelt und die Motorradgarage nur für das Fahrzeug und nicht zur Lagerung von Material verwendet wird, spricht grundsätzlich nichts dagegen.