Ist ein öffentlicher Sammelcontainer für Altöl auf einer Holzpalette an einer Holzfassade aus Brandschutzsicht in Ordnung? Der Abstand zur Dachuntersicht – ebenfalls aus Holz – beträgt ca. 2 m. Ein Rauchverbot ist nicht ersichtlich.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gemäss der Brandschutzrichtlinie 26-15 Gefährliche Stoffe gibt es an den Aufstellungsort für Sammelcontainer bis zu 25 Litern keine speziellen Anforderungen.

Für einen Kunden muss ich eine Küche mit Gasrechaud für einen Camping offerieren. Da der Abstand zum ausgewählten Dampfabzug 650 mm betragen muss und ich die Oberbaumöbel daneben nicht so hoch setzen kann, möchte ich feuerfeste Sichtseiten um den Dampfabzug einplanen und die Untersicht der Oberbaumöbel ebenfalls feuerfest machen. Ist dies überhaupt erlaubt bei einem Gaskochfeld, oder muss der Abstand auch so 650 mm betragen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wir gehen davon aus, dass es sich um ein Campingfahrzeug oder um ein Fixzelt handelt. Diese werden nicht als Bauten betrachtet und sind damit nicht in den Brandschutzvorschriften geregelt.