Dürfen Rasenmäher und drei Benzinkanister à 5 l im Technikraum mit Warmwasserboiler, Wasserenthärter und Gasheizung (separater Gasbehälter und Brenner) gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Freiburg

Soweit die Heizung, der Aufstellungsraum und die Gaslagerung korrekt ausgeführt und von den zuständigen Stellen geprüft und abgenommen wurden und die Leistung der Heizung weniger als 70kW beträgt, darf der Raum auch für andere Zwecke genutzt werden.

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Dürfen wir in einem fensterlosen, nicht ausgebauten Raum (im Keller, ca. 15 m2 gross, beherbergt lediglich einige Serviceleitungen), Gegenstände wie Fahrräder, Altglas, Weihnachtsdeko etc. lagern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: Hochhaus; Kanton Zürich

Wenn der Raum als eigener Brandabschnitt ausgebildet ist, vor allem gegen den Fluchtweg, spricht aus Brandschutzsicht grundsätzlich nichts gegen eine Aufbewahrung von Material.