An einem vertikalen Fluchtweg ist ein überdachter Aussenraum angeordnet, welcher auf drei Seiten mit Mauern begrenzt ist. Die Höhe bis zur Überdachung beträgt rund 4 m. Es führt kein Fluchtweg durch den Aussenraum. Muss in diesem Fall ein Brandabschnitt zwischen dem überdachten Aussenraum und dem vertikalen Fluchtweg ausgebildet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bitte beachten Sie, dass wir objektspezifische Fragen hier nicht abschliessend beantworten können. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass vertikale Fluchtwege auch gegenüber dem Aussenraum als Brandabschnitt ausgebildet sein müssen.

Wir gestalten Einzel- und Zweierbüros in Grossraumbüros um. Welche Folgen hat diese Veränderung für das Notfall- und Evakuationskonzept und für die Brandschutzeinrichtungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Fragen:

  • Muss die Brandmeldeanlage angepasst werden?
  • Braucht es zusätzliche Brandschutztüren, um die Brandabschnittsflächen möglichst klein zu halten?
  • Müssen die Fluchtwege umgestaltet werden, insbesondere die Korridore und der Zugang für die Feuerwehr?
  • Wir möchten im Korridor Ablagen für Ordner und Archivdokumente schaffen. Damit würde der Korridor zur Nutzungsfläche. Wie wirkt sich das auf die Fluchtwege aus?

Objekt: Büro, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Darf eine Nutzungseinheit über zwei Stockwerke gehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Im zweiten und dritten Stockwerk eines Bürogebäudes befinden sich je ca. 20 Arbeitsplätze. Dürfen diese zwei Büroräume direkt mit einer Treppe verbunden werden oder muss die Verbindung über den vertikalen Fluchtweg erstellt werden? Im ersten Fall würden die zwei Brandabschnitte der Geschosse miteinander verbunden, die zusammenhängende Brandabschnittsfläche wäre immer noch kleiner als 3600 m2. Eine direkte Verbindung würde aber die Anforderung verletzen, dass ein Raum gemäss Brandschutzrichtlinie 10-15 «Begriffe und Definitionen» in seiner vertikalen Ausdehnung auf eine Ebene begrenzt ist.