In einer Unterkunft für Sportler (Beherbergungsbetrieb [b]) mit einer Grundfläche unter 600 m2) ist die Personenbelegung pro Geschoss 18 bis max. 25 Personen (Anzahl Betten). Die Fluchtwege zum Treppenhaus sind nicht länger als 35 m. Genügt ein Treppenhaus?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Beherbergungsbetrieb [b], bis 11 m hoch, Kanton Bern

Ein Treppenhaus reicht aus. Zwei vertikale Fluchtwege sind nur gefordert, wenn es einen Raum gibt, der mit mehr als 100 Personen belegt werden kann.