Darf man in einem Beherbergungsbetrieb b (Gebäudehöhe 14 m) horizontale Fluchtwege ohne einen Brandschutzabschluss zum vertikalen Fluchtweg machen, wenn die Summer der über das Treppenhaus entfluchteten Geschossflächen kleiner als 900 m2 ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Hotel, 11 m bis 30 m, Kanton Uri

Die Möglichkeit, zwischen dem horizontalen und dem vertikalen Fluchtweg auf einen Brandschutzabschluss zu verzichten, ist nur bei den Nutzungen Wohnen, Büro, Gewerbe und Schulen gegeben.

Muss ich in unserem Hotel mit 9 Zimmern den Fluchtweg in einem Plan einzeichnen oder genügen die leuchtenden Notausgangsschilder? Müssten auf einem Plan die Feuerlöschstandorte markiert sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Hotel; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke

Aus Sicht des Brandschutzes werden Beherbergungsbetriebe danach kategorisiert, wie viele Personen darin übernachten können und ob diese auf fremde Hilfe angewiesen sind.