Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Aus Sicht des Brandschutzes müssen bestehende Gebäude verhältnismässig an die aktuellen Brandschutzvorschriften angepasst werden, wenn wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen vorgenommen werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Gebäude, in denen dauernd oder vorübergehend Personen übernachten, gelten als Beherbergungsbetriebe. Je nach Art der Betreuung und der Anzahl Schlafplätze bzw. Personen werden drei Kategorien [a], [b] und [c] unterschieden. Hier finden Sie die Kriterien für die Einteilung der Betriebe im Kanton Bern.