Im Heizungskeller ist ein Näh- und Malatelier mit einem neuen Boden (Vinyl/Laminat/Linoleum), Holzregalen und einem Tisch geplant. Im Raum befindet sich der Boiler und die Ölheizung, der Öltank ist in einem separat abgeschlossenen Raum. Was darf im Raum abgestellt und was muss beachtet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Zug

Sie dürfen den Heizraum grundsätzlich als Näh- und Malatelier brauchen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten: