In unserem Geschäft am Flughafen Zürich verwenden wir seit Jahren bedruckte Blachen und Stoffe der Brandschutzklasse B1/M1 und A2. Neu ist am Flughafen die Brandklasse RF1 erforderlich. Ist dies identisch mit B1/M1 und A2?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

B1 und A2 sind Klassifizierungen nach DIN 4102, einer deutschen Norm, und M1 nach einer französischen Norm. In der Schweiz werden Baustoffe anhand ihres Brandverhaltens (réaction au feu: RF) klassifiziert.

Von der Einstellhalle geht der Aufzug direkt in unsere Wohnung im dritten Geschoss. Durch die einfache Aufzugsschachttüre sind Gespräche zu hören. Erfüllt eine Türe, die so wenig Schallschutz bietet, die Anforderungen an den Brandschutz?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Geschäftshaus mit Tearoom, Kleidergeschäft und 7 Wohnungen, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Aufzugsschachttüren, die unmittelbar in die Wohnung führen, müssen einen Feuerwiderstand von E 30 aufweisen. Das heisst, sie müssen einem Feuer 30 Minuten lang standhalten. Ob Ihre Aufzugsschachttüren diese Anforderungen erfüllt, können wir nicht beurteilen. Dies müssten Sie beim Hersteller des Aufzugs oder beim Eigentümer des Gebäudes nachfragen.