Bei einem dreigeschossigen Gebäude (EG: Werkstatt, 1.OG: Büro und Lager der Werkstatt, 2. OG: Wohnung) sind das 1. OG und das 2. OG durch eine Brandschutztüre getrennt. Wenn man zwischen dem EG und dem 1. OG aus Lärmgründen eine Türe einbaut, muss diese auch Brandschutzanforderungen erfüllen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt darauf an, ob die Brandgefährdung in der Werkstatt und die Ausdehnung der Geschosse es erlauben, dass sich die Gewerbenutzung über mehrere Geschosse ausdehnt.

Bei uns sind vier Kellerräume und der Technikraum an einen kurzen Korridor angeschlossen, der mit einer T30-Türe ins Treppenhaus mündet. Im Korridor befindet sich die Elektroverteilung – benötigt die Schrankfront eine spezielle Verkleidung oder sind Holztüren zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich

Bitte klären Sie mit Ihrer zuständigen Brandschutzbehörde, ob der Korridor als horizontaler Fluchtweg gilt oder ob er zusammen mit den angrenzenden Räumen eine Nutzungseinheit bildet.

Wir möchten die Notausgänge aus der Tiefgarage im 1. UG mit Gittertüren für die Garagendurchlüftung zu nutzen. Eine der beiden Türen führt in einen 8 m langen Korridor und dann zu einer Aussentreppe ins Freie. Gilt diese Tür bereits als «sicherer Ort im Freien», da es danach keine Hindernisse mehr gibt und der Korridor aus Beton besteht? Oder ist der Korridor ein vertikaler Fluchtweg und bedarf einer Türe EI30?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Zürich

Dies ist eine konzeptionelle Frage, die anhand der Brandschutzpläne zusammen mit der zuständigen Behörde geklärt werden muss.