Wir planen einen Umbau in einem Altbau aus dem 18. Jahrhundert. Aus einem grossen Einfamilienhaus sollten 3 bis 4 Wohnnutzungen entstehen. Das Gebäude ist ein nahezu reiner Holzbau mit offenem Treppenkern. Beim Umbau würde dieser verkleidet, die Treppe ist jedoch auch aus Holz, Stufen Eiche und Holme Fichte. Müssen besondere Brandabschnitte ausgebildet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnen, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m hoch

In einem Mehrfamilienhaus müssen folgende Brandabschnitte gebildet werden:

  • jede Wohnung
  • alle vertikalen Fluchtwege (Treppenhäuser)
  • falls vorhanden horizontale Fluchtwege (Korridore)
  • generell Technikräume wie z.B. Heizräume
  • weitere Nutzungen wie z.B. Kellerräume

Welche Anforderungen gelten an die Brandabschnittsbildung beim vertikalen Fluchtweg, wenn im Untergeschoss REI 60/RF1 und ab Erdgeschoss REI 30/RF1 gefordert ist? Können im vertikalen Fluchtweg unterschiedliche Anforderungen vorhanden sein oder muss auf die höchste Anforderung erhöht werden? Die gleichen Fragen ergeben sich bei Installations- und Liftschächten, die vom Untergeschoss ins Obergeschoss führen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es gibt keine Vorgabe in den Brandschutzvorschriften, dass vertikale Brandabschnitte auf der gesamten Gebäudehöhe den gleichen Feuerwiderstand aufweisen müssen.