Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Welche Brandschutzanforderungen gelten für Treppenelemente?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: Hochhaus; Kanton Graubünden
Im vertikalen Fluchtweg von Hochhäusern gilt für Baustoffe die Anforderung RF1 (siehe Brandschutzrichtlinie 14-15 Verwendung von Baustoffen Ziffer 4.2 ).
Die Treppenhäuser unserer Wohngenossenschaft sind voller Schuhgestelle und -schränke, die die Fluchtwege behindern. Gibt es möglicherweise Schuhschränke aus Material RF1, die wir an einer breiteren Stelle des Treppenhauses montieren könnten?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In einem 6-geschossigen Wohnhaus mit über 20 Wohnungen führen die Wohnungseingangstüren ohne Schwelle direkt in den vertikalen Fluchtweg, das einzige Treppenhaus im Gebäude. Müssen die Wohnungseingangstüren in EI30 S200 (rauchdicht) ausgeführt werden, oder reicht EI30 ohne Rauchdichteanforderung? Ist eine Schwelle von 2 cm erforderlich?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Gibt es eine Möglichkeit, einen Laubengang so auszubilden, dass er als Balkon genutzt werden kann, dort, wo er nicht als Fluchtweg dient? Die Laubengänge führen zu einer Aussentreppe: Gibt es für die Aussentreppe selbst bezüglich Feuerwiderstand und Materialisierung der Konstruktion (Treppenpodeste, Tragkonstruktion, Geländer) keine Anforderungen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Welche Anforderungen gelten an die Brandabschnittsbildung beim vertikalen Fluchtweg, wenn im Untergeschoss REI 60/RF1 und ab Erdgeschoss REI 30/RF1 gefordert ist? Können im vertikalen Fluchtweg unterschiedliche Anforderungen vorhanden sein oder muss auf die höchste Anforderung erhöht werden? Die gleichen Fragen ergeben sich bei Installations- und Liftschächten, die vom Untergeschoss ins Obergeschoss führen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB