Wir bauen unser Bauernhaus um und ich möchte im Treppenhaus (Feuerwiderstand EI30) ein kleines Fenster (50 x 50 cm) gegen den Pferdestall einbauen. Muss dieses auch Feuerwiderstand EI30 erfüllen? Solche Fenster sind leider enorm teuer.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Wir nehmen an, dass die Anforderung für das Treppenhaus im Fachbericht Brandschutz anlässlich des Baubewilligungsverfahrens bereits festgelegt wurde.