Ich habe im Untergeschoss meines Einfamilienhauses einen Lift. Gibt es Anforderungen an die Türe des Lifts und darf diese direkt in den Wohnbereich führen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In der Regel wird der Lift dem Brandabschnitt des vertikalen Fluchtwegs zugeordnet. So gibt es keine Anforderung an den Feuerwiderstand zwischen Liftschacht (inkl. Liftschachttüre) und Treppenhaus. Die Schachtwand zur Nutzungseinheit hat die gleiche Feuerwiderstandsanforderung wie der vertikale Fluchtweg (REI 30 – RF1).