In einem Anbau, der direkt an das bestehende Gebäude grenzt, wird ein neuer Liftschacht gebaut. Der Maschinenraum ist im bestehenden Treppenhaus unter der Treppe im Untergeschoss geplant und wird mit einer Türe EI30 abgeschlossen. Im Maschinenraum befindet sich ein Fenster, das sich ideal zur Ent- und Belüftung eignen würde. Der Lichtschacht dieses Fensters endet im Erdgeschoss im Bereich des Eingangs. Muss das Fenster die Anforderung EI30 erfüllen oder zugemauert werden, weil der Rauch bei einem Brand im Maschinenraum über den Lichtschacht ins Erdgeschoss zum Ausgang gelangen könnte?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Altersheim, 11 m bis 30 m hoch

Welchen Feuerwiderstand muss ein Liftschacht aufweisen, wenn er in einem Mehrfamilienhaus geringer Höhe im 1. und 2. Geschoss in den vertikalen Fluchtweg mündet und im obersten Geschoss direkt in die Nutzungseinheit?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In der Regel wird der Lift dem Brandabschnitt des vertikalen Fluchtwegs zugeordnet. So gibt es keine Anforderung an den Feuerwiderstand zwischen Liftschacht (inkl. Liftschachttüre) und Treppenhaus. Die Schachtwand zur Nutzungseinheit hat die gleiche Feuerwiderstandsanforderung wie der vertikale Fluchtweg (REI 30 – RF1).