Die Brandschutzvorschriften BSV 2003 enthielten keine Definition für ein Untergeschoss. Mit der Revision der Brandschutzrichtlinien 2015 wurde dies ergänzt: Die Brandschutznorm (Art. 13 Abs. 4) definiert ein Untergeschoss als ein Geschoss, bei dem mehr als 50 % der Summe der Aussenwandfläche der Umfassungswände unter Terrain liegen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Einliegerwohnung: Präzisierung der Brandschutzvorschriften
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
So sind Raum und Galerie definiert
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wann dürfen Heizanlagen in anderweitig genutzten Räumen, z.B. in Fitness- oder Lagerräumen, aufgestellt werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Mit den neuen Brandschutzvorschriften BSV 2015 dürfen Heizanlagen in Wohnhäusern oder in Gebäuden mit geringen Abmessungen grundsätzlich auch in anderweitig genutzten Räumen aufgestellt werden.
Wann gelten die neuen, wann die «alten» Vorschriften?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
RF1 bis RF4 – neue Klassifizierung von Baustoffen
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die neuen Brandschutzvorschriften BSV 2105 machen den Umgang mit Baustoffen und Bauteilen einfacher. Neu werden sie aufgrund ihres Brandbeitrags beurteilt.
Anzahl Treppenanlagen – eine Frage des Fluchtwegs
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Gebäudehöhe richtig messen
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Spezialfall Gebäude mit geringen Abmessungen
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Kapselungen – aus RF3 mach RF1
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB