Was ist ein Untergeschoss?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzvorschriften BSV 2003 enthielten keine Definition für ein Untergeschoss. Mit der Revision der Brandschutzrichtlinien 2015 wurde dies ergänzt: Die Brandschutznorm (Art. 13 Abs. 4) definiert ein Untergeschoss als ein Geschoss, bei dem mehr als 50 % der Summe der Aussenwandfläche der Umfassungswände unter Terrain liegen.

So sind Raum und Galerie definiert

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Eine Galerie ist eine zusätzliche begehbare Ebene innerhalb eines Raumes. Die Ebene gilt aber nur als Galerie, wenn die Fläche des Luftraumes mehr als 50 % der Grundfläche des Raumes beträgt.

Gebäudehöhe richtig messen

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Als Gebäudehöhe gilt:

Steildach: Distanz vom höchsten Punkt der Dachkonstruktion, also vom Dachfirst, bis zum tiefsten Punkt des Terrains senkrecht unter dem First.