Bei einem Neubau wurde nachträglich eine Rauchklappensteuerung eingebaut, obwohl im Keller bereits eine Steuerung mit Schlüsselschalter zum Öffnen und Schliessen der Klappe installiert ist. Nun stellt sich die Frage, ob der Schlüsselschalter ausreicht oder ob der mitgelieferte Raumthermostat im Liftschacht montiert werden muss, damit die Klappe automatisch gesteuert wird.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Aus Sicht des Brandschutzes ist der Raumthermostat nicht notwendig.

Eine Aufzugsschachtentrauchung ist nicht mehr erforderlich. Die Norm SN EN 81-1/2 fordert jedoch einen Temperaturbereich von +5°C bis +40°C im Schacht. «Empfohlen» wird eine Öffnung von 1% des Schachtquerschnittes. Muss nun der Aufzugsschacht entlüftet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es ist richtig, dass die bisher geforderte Entrauchung für Schächte von Aufzugsanlagen entfällt, siehe Brandschutzrichtlinie 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen der VKF.