Zur Anwendung der Brandschutzvorschriften

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzvorschriften BSV 2015 gelten grundsätzlich für neu zu errichtende Gebäude sowie sinngemäss für Fahrnisbauten, also provisorische Bauten, die nur für eine bestimmte Zeit genutzt werden. Beispiele sind Baracken, Container, Zelte, Hütten oder Buden. 

Bei Umbauten sind bestehende Gebäude und Anlagen im Rahmen der Verhältnismässigkeit an die Brandschutzvorschriften anzupassen, wenn:

  • wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden
  • die Gefahr für Personen besonders gross ist

Mehr zum Thema finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz Heureka unter Geltungsbereich und rechtliche Grundlagen.

Die Beiträge auf dem Forum Brandschutz verschaffen Ihnen einen ersten Überblick. Rechtlich verbindliche Informationen finden Sie in der Brandschutznorm und in den Brandschutzrichtlinien der VKF.

 

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