Wir planen ein freistehendes, überdachtes und mit Wellblech eingehaustes Pneulager (60 m2, Höhe 2.5 m). Gilt es als Nebenbaute? Müssen Schutzabstände eingehalten werden?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Standort des Gebäudes

St. Gallen

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Reifenlager über 1 t werden gemäss den Brandschutzvorschriften als gefährliche Stoffe eingestuft. In Nebenbauten dürfen gemäss der Brandschutznorm keine gefährlichen Stoffe gelagert werden. Somit kann die Baute nicht als Nebenbaute eingestuft werden.

Die Schutzabstände sind einzuhalten oder es bedarf Ersatzmassnahmen gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Ziffer 2.4.  

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