Standort des Gebäudes
St. Gallen
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Reifenlager über 1 t werden gemäss den Brandschutzvorschriften als gefährliche Stoffe eingestuft. In Nebenbauten dürfen gemäss der Brandschutznorm keine gefährlichen Stoffe gelagert werden. Somit kann die Baute nicht als Nebenbaute eingestuft werden.
Die Schutzabstände sind einzuhalten oder es bedarf Ersatzmassnahmen gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Ziffer 2.4.