Was darf in einer Garage gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Welche Gegenstände gelagert werden dürfen und wie der Raum genutzt werden darf, hängt von der Grundfläche, resp. der Brandabschnittsfläche, ab: Bis zu einer Fläche von 600 m2 handelt es sich um einen Einstellraum. Ab 600 m2, wird der Raum aus Sicht des Brandschutzes als Parking beurteilt.

 

Einstellräume (bis 600 m2)

In Einstellräumen darf Material gelagert werden. Auch Rasenmäher, Mofas, Roller, Kinderwagen, Sportgeräte oder Fahrräder dürfen abgestellt werden. Brennbare Materialine wie Holz oder Karton sind ebenfalls erlaubt.

Einschränkungen gibt es für leichtbrennbare Flüssigkeiten und Brennstoffe. Diese dürfen nur in bestimmten Mengen gelagert werden: Treibstoffe bis 25 l, Holzbrennstoffe bis 5 m3

Der Einstellraum darf auch anderweitig, z.B. als Werkstatt, genutzt werden.

 

Parkings (ab 600 m2)

Bei einem Parking ist massgebend, ob es privat oder öffentlich ist.

Öffentliche Parkings

  • Die Lagerung von Material oder Gegenständen ist nicht erlaubt.

Private Parkings

  • Ein Satz Pneus darf beim Fahrzeug abgestellt werden.
  • Kleinmaterial für Betrieb und Pflege der Fahrzeuge (Schneeketten, Handstaubsauger, Lappen usw.) muss in Aufbewahrungskästen (brennbarer Kasten: Inhalt max. 0,5 m³ oder nicht brennbarer Kasten: Inhalt max. 1 m³) untergebracht werden. Pro Einstellplatz ist nur ein Aufbewahrungskasten erlaubt.
  • Sperrige Gegenstände, die regelmässig mit dem Auto transportiert werden (Skiausrüstung, Fahrräder, Dachboxen usw.), dürfen auf dem Fahrzeugplatz gelagert werden.
  • Die Lagerung anderer Gegenstände ist verboten. Dies gilt z. B. für Flüssiggasflaschen (z. B. für Grill), Gartengeräte, Tische, Stühle, Regale, Cheminéeholz oder Waren aller Art.
  • Werden Campingbusse längerfristig parkiert, etwa zur Überwinterung, müssen Flüssiggasflaschen entfernt und an einem geeigneten Ort aufbewahrt werden, idealerweise im Freien.

Weitere Informationen zur Lagerung von Gegenständen in Einstellhallen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz heureka.

 

Beachten Sie: Prüfen Sie die Hausordnung. Eventuell hält diese Einschränkung bezüglich der Lagerung von Gegenständen fest.

2 Gedanken zu “Was darf in einer Garage gelagert werden?”

  1. Gasflaschen in privater Garagenbox, ebenerdig

    In der Nachbarschaft wird eine Garagenbox als Lager für Cateringartikel genutz. Unter anderem befinden sich darin
    10-12 Gasflaschen, aus Fiberglas und Stahl. Ist das zulässig, weil der Raum ebenerdig ist oder müssen die Flaschen im Freien gelagert werden?
    Danke für eine kurze Erklärung.

    1. Bis zu einer Menge von 200 l Flaschenvolumen – gängige Gasflaschen für Outdoor-Grills können bis zu 22 l Gas enthalten – dürfen Gasflaschen (Propan oder Butan) grundsätzlich im Erdgeschoss eines Gebäudes, damit auch in einer Garagenbox, gelagert werden (siehe Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe», Ziffer 4.1). Die Gasflaschen müssen vor übermässiger Erwärmung, mechanischer Beschädigung und Umfallen geschützt werden. Sie dürfen nicht zusammen mit leichtbrennbaren oder selbstentzündlichen Stoffen gelagert werden. Zudem müssen Räume, in denen Gasflaschen gelagert werden, ausreichend gelüftet werden.
      Ab einer Menge von 200 l Flaschenvolumen müssen die Gasflaschen im Freien oder in einem separaten Brandabschnitt ohne zusätzliche Brandlasten oder in Schränken nach SN EN 14470-2:2006 mit mindestens dem geforderten Feuerwiderstand des Brandabschnittes gelagert werden.

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