Wann genügt ein Baustoff den thermischen Beanspruchungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Unterlagsplatten von Öfen, Wände hinter Feuerungsaggregaten oder Schächte und Ummauerungen von Abgasanlagen müssen gemäss den Brandschutzvorschriften BSV 2015 aus Baustoffen bestehen, die den thermischen Beanspruchungen genügen. Was heisst das genau?

Gemäss den europäischen Prüfnormen darf die Temperaturdifferenz von Bauteilen in der Nähe von wärmetechnischen Anlagen gegenüber der Raumtemperatur nicht mehr als 65° C betragen. Damit werden Temperaturen von 85° C und mehr erreicht. Ausgehend davon genügt ein Baustoff in der Nähe von Öfen, Heizungen oder Cheminées den thermischen Beanspruchungen, wenn er bei diesen Temperaturen im Dauerbetrieb seine ursprünglichen Eigenschaften beibehält.

Gipsplatten erfüllen diese Anforderungen z.B. nicht, obwohl sie nicht brennbar sind. Wenn sie dauerhaft erhöhten Temperaturen ausgesetzt sind, trocknen sie aus und zerfallen.

Baustoffe, die den thermischen Beanspruchungen genügen, werden Im Zusammenhang mit Brandschutz auch als dauerwärmebeständig bezeichnet.

 

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert