In unserem Mehrfamilienhaus sind je zwei Wohnungen über einen Laubengang im Freien erschlossen, dazwischen führt eine Glastür mit Metallrahmen ins Treppenhaus. Muss diese Türe eine EI30-Brandschutztür sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Schaffhausen

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Ja, in dieser Konstellation ist ein Brandschutzabschluss zwischen Laubengang und Treppenhaus erforderlich. Der Laubengang muss als horizontaler Fluchtweg ausgebildet werden, so ist ein selbstschliessender Brandschutzabschluss E 30 zum geschlossenen vertikalen Fluchtweg notwendig.

Eine abschliessende objektbezogene Beurteilung anhand der Pläne muss durch die zuständige Brandschutzbehörde des Kantons erfolgen.

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