Standort des Gebäudes
Schaffhausen
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Ja, in dieser Konstellation ist ein Brandschutzabschluss zwischen Laubengang und Treppenhaus erforderlich. Der Laubengang muss als horizontaler Fluchtweg ausgebildet werden, so ist ein selbstschliessender Brandschutzabschluss E 30 zum geschlossenen vertikalen Fluchtweg notwendig.
Eine abschliessende objektbezogene Beurteilung anhand der Pläne muss durch die zuständige Brandschutzbehörde des Kantons erfolgen.