Fluchtwege richtig beschildern

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Der sichere Weg ins Freie kann viele Leben retten. Deshalb müssen an Orten, an denen sich ortsunkundige Personen aufhalten, die Fluchtwege und Notausgänge klar und deutlich markiert werden.

So sind etwa in Büros, Schulen, Verkaufsgeschäften oder Beherbergungsbetrieben gut sichtbare Rettungszeichen vorgeschrieben. Sie enthalten die bekannten Symbole für Fluchtweg und Notausgang, ergänzt mit Richtungsanzeigern:

Auch im Dunkeln sichtbar

Rettungszeichen müssen entweder aus einem nachtleuchtenden, also fluoreszierenden, Material bestehen oder beleuchtet sein.Je nach Gebäude oder Nutzungsart, zum Beispiel bei Hotels oder Konzertsälen, sind die Rettungszeichen mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, die an die Notstromversorgung angeschlossen ist.

Freie Sicht auf Rettungszeichen

Alle Rettungszeichen – ob beleuchtet oder nicht – müssen jederzeit gut sichtbar sein. Fantasievolle Dekorationen, bunte Wände oder Spiegel dürfen die Sicht nicht beeinträchtigen. Die Grösse der Rettungszeichen hängt von der Distanz ab: Je weiter weg die Personen sind, umso grösser muss das Zeichen ausgeführt werden.

Die genauen Bestimmungen für das Anbringen der Rettungszeichen sind in der Brandschutzrichtlinie 17-15 «Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsstromversorgung» festgehalten. Details zur Ausführung der Rettungszeichen regelt die Norm SN EN ISO 7010.

 

Die Beiträge auf dem Forum Brandschutz verschaffen Ihnen einen ersten Überblick. Rechtlich verbindliche Informationen zum obigen Thema finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 17-15 «Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsstromversorgung» der VKF.

 

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