Im Fluchttreppenhaus ist ein Teppich verlegt, dessen Materialeigenschaften unbekannt sind. Nach der Brandschutzrichtlinie «Verwendung von Baustoffen» könnte man im Fluchttreppenhaus sogar RF2-Baustoffe verwenden. Wie lässt sich verbindlich feststellen, in welche Brandverhaltensklasse der dortige Belag einzuordnen ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Die Brandverhaltensgruppe müsste beim Hersteller nachgefragt werden. Ist das Produkt nicht bekannt, kann die Brandverhaltensgruppe nicht festgestellt werden. Ob der bestehende Teppich im Zuge der Ertüchtigung zu ersetzen ist, muss die örtlich zuständige Brandschutzbehörde bestimmen.

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