Ich plane eine Herberge mit Mehrbettzimmern. Wie viele Betten dürfen pro Raum untergebracht werden, wenn dieser über zwei Fluchtwege verfügt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Hotel; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

Bis 50 Personen reicht ein Ausgang mit einer Breite von mindestens 90 cm.

Für 50 bis 100 Personen sind mindestens zwei Ausgänge mit einer Mindestbreite von je 90 cm vorgeschrieben. Zwei voneinander unabhängige Fluchtwege sind ab 100 Personen oder bei einer Geschossfläche über 900 m2 vorgeschrieben. Weitere Informationen und ein Berechnungsbeispiel finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka im Fachthema Flucht- und Rettungswege. Spezifische Informationen für die Nutzung Hotel finden Sie hier.

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