Eine Seite unserer Doppelgarage wird kaum genutzt. Darf ich dort Holz von einem Schrank, ein Hochbett und einen Glastisch lagern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus mit Doppelgarage, Kanton Graubünden

In Ihrer Garage dürfen Sie Material lagern. Für leicht brennbare Brennstoffe bestehen jedoch Beschränkungen. Holz darf bis zu einer Menge von 5 m3 gelagert werden.

Informationen dazu finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» in der Nutzung «Einstellräume und Parkings» unter «Einstellraum im Gebäude».

Bitte beachten Sie: Diese Vorgaben gelten gemäss den Brandschutzvorschriften der VKF schweizweit. Es liegt jedoch in der Hoheit der Kantone, diese zu ergänzen. Ob der Kanton Graubünden spezielle Regelungen für die Lagerung von Material in Einstellräumen erlassen hat, müssten Sie mit der zuständigen Behörde klären.

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