Wir besitzen eine Putzmaschine, die elektrisch aufgeladen werden kann. Sie befindet sich in einem separatem Raum eines Fitnessstudios. Muss die Maschine in einem abgeschlossenen Raum oder einer Box gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Fitnessstudio, ausserhalb des Kantons Bern

Die Brandschutzvorschriften regeln die Lagerung solcher Geräte nicht. Es wird davon ausgegangen, dass keine Gefahr von den Geräten ausgeht, wenn sie richtig eingesetzt werden.

Eine Einstellhalle (375 m2 mit 14 Parkplätzen) ist in der Verlängerung der Fahrgasse mit einem Kipptor abgeschlossen. Der Bauherr möchte zwei Garagenplätze mit je einem separaten Kipptor ausstatten, damit diese Plätze für die anderen Nutzer nicht zugänglich sind. Ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Gemäss den Brandschutzvorschriften gilt Ihre Einstellhalle als Einstellraum (< 600 m2).

Wie ist die Geschossfläche definiert? Werden Aussenwand und Aussenräume wie Loggien dazugezählt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, Hochhaus, ausserhalb des Kantons Bern

Die Definition der Geschossfläche basiert auf der Norm SIA 416. Detaillierte Informationen finden Sie in den Erläuterungen zur Musterbotschaft der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVBH), Seite 24.

Ein Laubengang soll mit einem Balkon kombiniert werden. Zum Laubengang führt eine Treppe, die als vertikaler Fluchtweg dient. Was muss neben der minimalen Breite des Fluchtwegs von 1,2 m beachtet werden? Wo sind diese Informationen zu finden? Die Konstruktionen von Treppe und Laubengang sind aus Stahlbeton, die Aussenwände bestehen aus Ziegelmauerwerk ohne vorgesetzte Dämmung.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnhaus, 11 m bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Was Sie bei Laubengängen beachten müssen, finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» im Fachthema «Fassaden und Aussenwände mit Holz». Die dort formulierten Anforderungen gelten auch für Fassaden und Aussenwände, die aus anderen Baustoffen bestehen. In den Brandschutzvorschriften sind die Anforderungen in der Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 2.5.4, festgehalten.

Ein neues Video zu Brandschutz bei Umbauten ist auf Heureka online

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Mit der Gesamtsanierung hat sich das Musikhaus der PHBern aussen kaum verändert, innen wurde es bis auf Decken und Stahlträger rückgebaut. Im Video auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» zeigen wir Ihnen, wie sich der industrielle Charakter dank eines ganzheitlichen Brandschutzkonzepts auch im Innern erhalten liess.

Die Trennmauer (Brandmauer) meines Reihenhauses ragt über das Dach meines Nachbarhauses. Ist es erlaubt, in der Mauerpartie oberhalb des Nachbardachs ein kleines Ausstiegs- bzw. Lüftungsfenster zu meinem unbewohnten Dachraum einzubauen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, ausserhalb des Kantons Bern

Bei versetzten Dachflächen muss die Brandmauer bis zur höheren Dachfläche hochgezogen werden. Ist die Brandmauer zweischalig ausgeführt (also pro Gebäude eine separate Mauer), reicht es aus, wenn die betroffene Brandmauer hochgezogen wird.