Was sind die Brandschutzauflagen für das Dach eines Wohnhauses, das mit Schindeln eingedeckt wird und einen Kamin hat? Zusätzlich hat es im Garten eine Feuerstelle, was muss diesbezüglich beachtet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, maximal 2 Stockwerke hoch, Kanton Bern

Sie finden die Auflagen an die Bedachung auf der Brandschutzplattform «Heureka» unter der Nutzung «Wohnen, Einfamilienhaus, Gebäudehülle und Gebäudeausbau» unter dem Titel «Steil- und Flachdächer»:

An die Tiefgarage (< 600 m2) grenzt ein Hauswart-/Veloraum. Die Öffnung des Raums zur Tiefgarage ist 2m breit, und der Fluchtweg zum Ausgang der Tiefgarage ist kürzer als 35m. Darf die Öffnung zwischen Raum und Tiefgarage mit einer Türe geschlossen werden? Welche Anforderungen werden an die Türe gestellt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Wenn die gesamte Brandabschnittsfläche (Tiefgarage mit Hauswart-/Veloraum) weniger als 600 m2 beträgt, kann diese als Raum zum Einstellen von Motorfahrzeugen beurteilt werden (Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Ziffer 3.7.12).

Neu auf Heureka

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ist Ihnen bewusst, dass Sie Heureka mitgestalten? Aufgrund Ihrer zahlreichen Fragen haben wir die Anforderungen an «Einstellräume und Parkings» in einer neuen Nutzung aufbereitet. Zudem finden Sie nun unter der Nutzung «Landwirtschaft» ausführliche Informationen zu den Anforderungen an die Gebäude.

Ab wann ist ein Gang ein horizontaler Fluchtweg?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Bürogebäude, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Ein Gang muss nicht zwingend die Anforderungen an einen horizontalen Fluchtweg erfüllen – auch nicht, wenn Personen im Ereignisfall darüber flüchten. Massgebend ist, wo der Gang liegt. Wenn er innerhalb der Nutzungseinheit liegt, wird er dieser zugeordnet und kann ohne Anforderung an einen horizontalen Fluchtweg ausgebildet werden. Es gelten dieselben Anforderungen an den Gang wie an die Nutzungseinheit.

Im horizontalen Fluchtweg ist eine Treppe mit 8 Stufen geplant. Der horizontale Fluchtweg ist bis zum Treppenhaus (vertikaler Fluchtweg) 35 m lang und liegt innerhalb einer Nutzungseinheit. In den Richtlinien steht, dass keine Anforderungen an den horizontalen Fluchtweg gestellt werden. Ist das richtig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schulhaus, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Brandschutztechnisch gibt es innerhalb einer Nutzungseinheit per definitionem keinen horizontalen Fluchtweg.