Unsere Fahrradräume liegen innerhalb eines Wohnhauses und verfügen über keine speziellen Brandschutzmassnahmen (kein Feuerlöscher, kein Ablauf, keine Brandschutztüren). Dürfen Rasenmäher, Benzin und Mofas oder Roller in diesen Räumen deponiert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Ob eine solche Lagerung in Ihrem konkreten Fall erlaubt ist, lässt sich anhand der Angaben nicht definitiv sagen.