In einem Neubau soll im Keller eine Holztrennwand mit Schiebetür eingebaut werden (Holz-Ständerbau mit Balken 100x100mm, beidseitig mit OSB Platten, 18mm E1, belegt). Muss das verwendete Material bzw. die Türe den Feuerwiderstand E30 einhalten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Reihen-Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern

In Einfamilienhäusern und innerhalb von Reiheneinfamilienhäusern werden grundsätzlich keine Anforderungen an den Feuerwiderstand von Bauteilen gestellt.