In einer Tiefgarage (< 600 m2) im 1. UG hat es zwei Räume ohne Fenster und ohne Abluftanlage, die als Keller genutzt werden. Der Ausgang geht von den Räumen durch die Garage durch das Garagentor mit einer eingebauten Türe ins Freie. Welche Anforderungen müssen die Abschlusstüren erfüllen? Dürfen Lüftungsgitter in die Türe eingebaut werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ihre Tiefgarage ist kleiner als 600 m2 und gilt damit nicht als Parking. Wenn die Kellerräume und der Einstellraum in der gleichen Nutzung zusammengefasst sind