Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Dieser Punkt ist nicht explizit geregelt, da sich die Bandschutzvorschriften nur auf Fluchtwege innerhalb eines Gebäudes beziehen.
Einen Lösungsansatz bietet Art. 8 der Wegleitung zur Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz. Dieser besagt, dass eine Verdoppelung der Fluchtweglänge über eine gut begehbare Dachfläche im Freien möglich ist.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Im Grundsatz gilt: Eigentümer- und Nutzer von Liegenschaften sind dafür verantwortlich, dass Einrichtungen für den baulichen, technischen und abwehrenden Brandschutz sowie haustechnische Anlagen bestimmungsgemäss in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Für Holzbauer ist die Qualitätssicherung nach den Brandschutzvorschriften BSV 2015 nicht neu. Mit der festen Verankerung der Alternativkonzepte gewinnen jedoch die Stand-der-Technik-Papiere (STP) im Holzbau weiter an Bedeutung.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Brandschutzvorschriften BSV 2015 gelten grundsätzlich für neu zu errichtende Gebäude sowie sinngemäss für Fahrnisbauten, also provisorische Bauten, die nur für eine bestimmte Zeit genutzt werden. Beispiele sind Baracken, Container, Zelte, Hütten oder Buden.