In Wohnbauten sind keine Feuerlöscher vorgeschrieben. Die neuen Brandschutzvorschriften BSV 2015 beschränken sich auf eine Empfehlung.
Lesen Sie dazu auch den Beitrag „Feuerlöscher im Haus – ja oder nein?“
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Abzugsklappe im Liftschacht nicht mehr zwingend notwendig
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Muss ab einem dritten Untergeschoss jedes Treppenhaus mit einer Spüllüftung ausgestattet sein, oder kann ein Treppenhaus für den Einsatz der Feuerwehr definiert und bei den anderen auf die Spüllüftung verzichtet werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Gemäss Brandschutzrichtlinie 21-15 «Rauch- und Wärmeabzugsanlagen» ist grundsätzlich ab drei Untergeschossen in jedem Treppenhaus eine Spüllüftung vorgeschrieben.
Welchen Einfluss haben die neuen Brandschutznormen auf die Fluchtwegkonzepte von Schulhäusern, z.B. auf die Möblierung in Gängen oder auf Fluchtbalkonen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Was sind Standardkonzepte?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Fluchtwege richtig beschildern
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB