Muss ab einem dritten Untergeschoss jedes Treppenhaus mit einer Spüllüftung ausgestattet sein, oder kann ein Treppenhaus für den Einsatz der Feuerwehr definiert und bei den anderen auf die Spüllüftung verzichtet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gemäss Brandschutzrichtlinie 21-15 «Rauch- und Wärmeabzugsanlagen» ist grundsätzlich ab drei Untergeschossen in jedem Treppenhaus eine Spüllüftung vorgeschrieben.

Was sind Standardkonzepte?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Mit Standardkonzepten können die Brandschutzvorschriften für die Mehrzahl aller Bauten effizient und klar umgesetzt werden. Das beschleunigt die Abläufe und schafft Planungssicherheit.

Fluchtwege richtig beschildern

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Der sichere Weg ins Freie kann viele Leben retten. Deshalb müssen an Orten, an denen sich ortsunkundige Personen aufhalten, die Fluchtwege und Notausgänge klar und deutlich markiert werden.