Wir planen ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen. Der Architekt verlangt vom Treppenbauer, dass dieser bei den geraden Betontreppen ein VKF-Attest für den geforderten Brandwiderstand erbringt. Braucht es dies bzw. wie bekommt man das Attest?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Bei Treppen ist nur ein Feuerwiderstand gefordert, wenn diese brandabschnittsbildend sind. In der Regel sind die Treppenläufe aber innerhalb des vertikalen Brandabschnittes angeordnet, darum besteht nur eine Anforderung an die Brennbarkeit des Materials.

Bauteile, die der SIA-Norm 262 (Betonbauten) entsprechen, gelten als allgemein anerkannt (siehe VKF-Publikation «Allgemein anerkannte Bauprodukte»), sowohl in Bezug auf die Beurteilung des Materials (Ziffer 2.1) als auch auf die Feuerwiderstandsfähigkeit (Ziffer 3.1).

VKF-Anwendungsbescheinigungen sind im Brandschutzregister aufgeführt. Für allgemein anerkannte Baustoffe und Bauteile sind jedoch keine Bescheinigungen notwendig bzw. es liegen meist gar keine vor. Im vorliegenden Fall gibt es sie nur für industriell hergestellte Betonbauteile, wie z. B. hochfeste Betonstützen oder Verbundstützen.

 

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