In welche Nutzung gemäss Brandschutzrichtlinien wird ein Museum eingeteilt? Es sind weder ein Restaurant noch Räume mit grosser Personenbelegung oder Büros vorhanden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Museum, 11 bis 30 m hoch

In welche Nutzung Ihr Museum nach den Brandschutzvorschriften eingeteilt wird, hängt von der Personenbelegung ab:

  • bis 300 Personen: Gewerbe
  • mehr als 300 Personen: Räume mit grosser Personenbelegung

Welche Brandschutzanforderungen an das Museum gelten, finden Sie auf «Heureka», der Infoplattform Brandschutz, unter «Mehrzweckhallen/11 m bis 30 m hoch».

Unter dieser Nutzung fassen wir auf Heureka öffentliche Räume und Nutzungen zusammen. Die Ausführungen gelten sowohl für kleinere Räume als auch für solche mit grosser Personenbelegung.

Auf Heureka können Sie zudem im Glossar nachschlagen, in welche Nutzung ein Betrieb gehört. Dort finden Sie auch den Eintrag zum Museum.

 

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