In unserer Überbauung wurde anstelle eines geplanten Notausstiegs aus der Tiefgarage (separate Treppe) der Notausgang durch unser Haus gelegt. Dies hat zur Folge, dass jedermann aus der Tiefgarage ohne Schlüssel jederzeit in unser Haus gelangt. Gibt es dazu eine Lösung, dass dieser Fluchtweg durch unser Haus nur im Notfall für jedermann offen ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Lösung ist eine elektrische Absicherung der Aussentüre nach SN EN 13637.

Dabei wird ein zusätzlicher Handtaster installiert, mit dem sich die Türe im Notfall ohne Schlüssel öffnen lässt. Der Taster löst bei Betätigung einen Alarm aus (akustisch oder mit Anbindung an ein Alarmierungssystem) und gibt die Türe gleichzeitig für den Fluchtweg frei (siehe auch Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 2.5.5 / Anhang).

Die zweite Lösung wäre, nachträglich eine Aussentreppe einzubauen.

 

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