An einen Einstellraum (< 600 m2) im 1. UG grenzt ein Fenster an ein Wohnhaus. Müssen Fenster und Rahmen E30 oder höher zertifiziert sein oder reicht es aus, wenn die Fensterverglasung E30 ist? Darf das Fenster normal mit einem Fenstergriff geöffnet werden oder nur zu Reinigungszwecken?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Unter der Verglasung wird die ganze Fensterkonstruktion verstanden, also das Glas inklusive des zugehörigen Rahmens.

Verglasungen zwischen einzelnen Brandabschnitten müssen einen Feuerwiderstand EI 30 aufweisen; in Untergeschossen ist für Wände und Decken generell EI 60 gefordert.

Abweichungen müssen mit der zuständigen Brandschutzbehörde geklärt und im Brandschutzkonzept definiert werden. Eine Anforderung E 30 kann in Betracht gezogen werden, wenn es sich um Räume mit gleichen Nutzungen handelt.

Das Fenster darf nicht mit einem fix montierten Griff geöffnet werden können. Es muss fest verschraubt sein und darf nur zu Reinigungszwecken geöffnet werden.

 

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