Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wir sind aktuell in der Planung eines Ersatzneubaus eines Mehrfamilienhauses. Aufgrund der teilweise geringen Gebäudeabstände zu bestehenden Nachbargebäuden (< 2 m) sind einseitige Ersatzmassnahmen bei dem Neubau geplant. Um den Bereich mit Ersatzmassnahmen zu definieren, müssten die Brandschutzabstände definiert werden. In den Richtlinien steht, dass diese in der Projektion zu messen sind, jedoch von welchem Gebäude? Werden diese rechtwinklig/parallel zu unserem Neubau gemessen oder rechtwinklig/parallel vom Nachbargebäude?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ein Wohnhaus und ein Restaurant stehen auf benachbarten Parzellen, sind aber mit dem Näherbaurecht aneinandergebaut. Das Wohnhaus wird abgerissen und durch ein höheres Mehrfamilienhaus ersetzt. Muss eine Brandmauer an der Grundstücksgrenze über die gesamte Höhe des Neubaus errichtet werden? Und falls nicht, wie hoch sollte die Brandmauer über dem Dach des Restaurants sein?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ich möchte im Aussenbereich unseres Hauses einen Pizzaofen bauen. Welche Anforderungen muss ich dazu beachten?
Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen
Wir planen ein Gebäude mittlerer Höhe auf die Parzellengrenze zu bauen. Es besteht ein Grenzbaurecht zwischen den beiden Eigentümern. Wie muss die Mauer auf Parzellengrenze ausgebildet werden und kann diese eventuell auch Fenster EI 30 enthalten?
Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis
Gibt es einen Mindestabstand von der Sprinkleranlage zum Lagergut einzuhalten?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Trotz aktuellem Feuerverbot wird im Garten unseres Nachbarn jeden Abend in einem offenen Eisengestell mit Brennholz angefeuert. Der Grill steht keine zwei Meter neben unserem Haus mit Holzfassade. Wir sind jeweils gezwungen, alle Fenster sofort zu schliessen, weil sich der Qualm sofort im ganzen Haus ausbreiten würde. Hinzu kommt die zurzeit herrschende Hitze, das ist unzumutbar für uns.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In einem alten Bauernhaus planen wir in der Küche einen neuen Holzherd. Der Abstand zur Wand muss gemäss Hersteller auf jeder Seite 30 cm betragen. Welcher Abstand ist nötig, wenn wir die bestehenden Holzwände nicht verkleiden möchten?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Darf ein Schwedenofen in einem Wohnraum ohne Abstand vor eine 12 cm dicke Backsteinmauer gestellt werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wie gross muss die Distanz von Feuerwerk zu einem Haus sein?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Luzern
Das Zünden von Feuerwerkskörpern fällt unter die generelle Sorgfaltspflicht gemäss Brandschutzrichtlinie 12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz» Art. 3.2: «Pyrotechnische Gegenstände dürfen nur so abgebrannt werden, dass für Personen und Sachen keine Gefährdung entsteht.»